Fördermodell
Wer bekommt wie, welche Förderung und in welcher Höhe?
- Wer profitiert von INNO-KOM?
- Welche Leistungen werden in welcher Höhe gefördert?
- Wie funktioniert INNO-KOM?
Welche Leistungen werden in welcher Höhe gefördert?
Die modulare Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Gesamtkosten des Vorhabens gewährt.
Modul VF – Vorhaben der Vorlaufforschung
Gefördert werden Kosten für die Durchführung von Vorhaben der Vorlaufforschung, soweit sie sich mit Ergebnissen und Erkenntnissen der Grundlagenforschung im Hinblick auf industrielle oder kommerzielle Anwendungsbereiche auseinandersetzen und breite Applikationsmöglichkeiten für die mittelständische Wirtschaft erwarten lassen.
Förderquote | max. 90 % |
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Höhe des Zuschusses | max. 550.000 Euro |
Förderfähiges FuE-Personal | max. Einbindung von 10 % des Gesamt-Personals in VF-Vorhaben |
Laufzeit | Max. 30 Monate |
Modul MF – Marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Gefördert werden Kosten für die Durchführung marktorientierter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von der Detailkonzeption bis zur Fertigungsreife mit dem Ziel, neue oder weiterentwickelte Erzeugnisse, Verfahren oder Dienstleistungen zu gewinnen und diese insbesondere in kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu transferieren oder gegebenenfalls selbst zu verwerten.
Unterstützt werden auch Aktivitäten zum Transfer von anwendungsreifen Forschungsergebnissen.
Förderquote | max. 70 % |
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Höhe des Zuschusses | max. 400.000 Euro |
Förderfähiges FuE-Personal | max. Einbindung von 50 % des Gesamt-Personals in MF-Vorhaben |
Laufzeit | Max. 30 Monate |
Förderfähige Einzelpositionen bei VF- und MF-Vorhaben
- Personalkosten
- allgemeine Kosten
- Kosten für Material und Kleingeräte
- Abschreibungen auf vorhabenspezifische Anlagen und Geräte
-
Kosten für weitere Zwecke
- projektbezogene Forschungsaufträge an Dritte
- Kosten für Patente, Zulassungen und Prüfungen
Kooperationen bei VF- und MF-Vorhaben
Vorhaben der Vorlaufforschung (VF) und Marktorientierte FuE-Vorhaben (MF) können in Kooperation von mehreren gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen gemeinsam beantragt werden.
Modul IZ – Investitionszuschuss
Gefördert werden Ausgaben für investive Maßnahmen zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur, die für Forschung und Entwicklung einen international angemessenen Leistungsstandard ermöglichen. Die Voraussetzung zur Förderung innerhalb des Moduls IZ ist der Nachweis eines durchgeführten Vorhabens in den Modulen VF oder MF.
Förderquote | max. 90 % |
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Höhe des Zuschusses < 50 Beschäftigte | max. 250.000 Euro je Einrichtung und Haushaltsjahr |
Höhe des Zuschusses > 50 Beschäftigte | max. 500.000 Euro je Einrichtung und Haushaltsjahr |
Stichtag zur Einreichung | 31. März eines laufenden Jahres |
Umsetzung der Investition | bis 30. November des Bewilligungsjahres |
Förderfähige Einzelpositionen einer IZ-Förderung
- Ausgaben für neue Maschinen, Geräte, Instrumente, Ausrüstungen, immaterielle Wirtschaftsgüter, sofern nicht Grundausstattung
- Ausgaben für bauliche Maßnahmen zu deren Inbetriebnahme
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